Das EBITA gibt keine Auskunft darüber, welchen Jahresüberschuss Sie Ihrem Unternehmen am Jahresende tatsächlich gutschreiben können. Die Kennzahl klammert Posten aus, die durchaus einen erheblichen Einfluss auf den Betriebserfolg ausüben, die jedoch keine Auskunft darüber geben, ob Ihr Geschäft im vergangenen Jahr gut oder schlecht gelaufen ist. Ein weiterer Vorteil der betriebswirtschaftlichen Kennzahl liegt darin, dass sie sich gut als Vergleichswert eignet: Zinsen, also Kapitalerträge und -kosten sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Steuern, bleiben außer Acht, Abschreibungen auf materielle Güter werden dagegen berücksichtigt. Damit lässt sich der operative Erfolg verschiedener Unternehmen vergleichen, nicht zuletzt auch über Ländergrenzen hinweg.
Entsprechend der Bedeutung des englischen Begriffs „amortization“ handelt es sich bei den immateriellen Wirtschaftsgütern um Lizenzen, Patente, Software und Ähnliches, denen man einen konkreten Wert beimessen kann. Wenn sie selbst geschaffen sind, können sie laut Handelsgesetzbuch wahlweise in die Bilanz aufgenommen werden, ansonsten gehören sie dort verpflichtend hin. Falls sich für solche Güter auch eine konkrete Nutzungsdauer angeben lässt, kann man sie entsprechend abschreiben.
Daneben gibt es immaterielle Güter, die zwar zum Wert eines Unternehmen beitragen können, aber selbst keinen konkret bezifferbaren Wert besitzen, etwa Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder Ähnliches. Solche Posten dürfen nicht in einer Bilanz auftauchen und lassen sich daher zumindest in Deutschland auch nicht abschreiben (§ 248 HGB). Jedenfalls haben die immateriellen Vermögensgegenstände – welcher Art auch immer – keinen direkten Einfluss auf das operative Wirtschaftsergebnis eines Unternehmens. Die Abschreibungsmöglichkeiten sind in Deutschland nicht einmal genau bestimmt. So bietet es sich an, solche Abschreibungen – wie es beim EBITA der Fall ist – für die Beurteilung des operativen Geschäfts eines Unternehmens außen vor zu lassen.
Außer den Zinskosten und -erträgen blendet man im EBITA auch noch die übrigen außerordentlichen und einmaligen Kosten oder Erträge aus, die nicht auf den operativen Erfolg des Unternehmens zurückzuführen sind. Auch solche Werte können das Bild verfälschen und den Vergleich mit anderen Unternehmen erschweren.
Hinsichtlich seines Konzept steht das EBITA zwischen EBITundEBITDA: Auch diese beiden Kennzahlen lassen einige Posten aus, und sie eignen sich in verschiedener Weise zur Beurteilung des Unternehmenserfolgs. Das EBIT lässt lediglich Zinsen und Steuern nicht mit einfließen, Abschreibungen hingegen berücksichtigt man. Auf der anderen Seite blendet das EBITDA auch noch die Abschreibungen auf Sachanlagen aus.