In England kommen noch weitere Kosten auf Sie zu, die allerdings von Ihren zusätzlichen Anforderungen und Wünschen abhängen. Vor allem ist das Registered Office ein dauerhafter Kostenfaktor. Auch eine Limited Company, die nur formal in Großbritannien firmiert, muss dort eine Adresse unterhalten. Ein dafür beauftragter Vertreter (Anwalt, Buchhaltungsfirma) wird dafür entsprechende Gebühren verlangen. Die Kosten für ein eigenes Büro sind noch höher.
Hier kommen auch wieder die Dienste einer Agentur in Frage. Sie kann nicht nur die Anmeldung in England für Sie übernehmen, sondern bietet auch ein Registered Office an. Darüber hinaus können Sie auf diesem Weg auch einen Company Secretary bestellen. Ein solcher Schriftführer ist zwar seit 2008 nicht mehr vorgeschrieben, kann aber ein nützlicher Vertreter und Ansprechpartner im Vereinigten Königreich sein. Auch dieser zusätzliche Service ist selbstverständlich mit Kosten verbunden.
In Deutschland kommen noch mehr Kosten auf Sie zu: Zunächst sind das Gebühren für den Handelsregistereintrag. Sie liegen in diesem Fall zwischen 500 und 700 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für den Notar, der die Dokumente beglaubigen muss. Außerdem treten Sie mit Ihrer Limited Company durch eine Gewerbeanmeldung automatisch und obligatorisch der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bei. Auch hier sind Beiträge fällig, die vom jährlichen Firmenertrag abhängen.
Als Unternehmer müssen Sie zudem Steuern zahlen. Wer eine Limited Company gründet, mag sich vielleicht fragen, in welchem Land diese Abgaben fällig werden. Das hängt wesentlich davon ab, in welchen Ländern Sie Gewinne erzielen. Sollten Sie ausschließlich in Deutschland aktiv sein, fallen auch nur hier Steuern an. Dass Ihr Unternehmen im britischen Register aufgeführt ist und dort auch ein Registered Office besitzt, spielt hierbei keine Rolle. Dafür sorgt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Es verhindert, dass Sie Ihre Einkünfte in beiden Ländern versteuern müssen.