Als Nächstes legen Sie im Tool fest, ob Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich verschickt werden soll. Sie tragen das entsprechende Jahr ein. Dann entscheiden Sie, ob Sie gemäß der Soll- oder der Ist-Besteuerung verfahren wollen.
Die Ist-Besteuerung ist für Gründer die bessere Wahl. Sie müssen sie jedoch beim Finanzamt beantragen, ansonsten fallen Sie automatisch unter die Soll-Besteuerung. Wenn Sie mit der Ist-Besteuerung arbeiten, haben Sie den großen Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn Ihre Rechnung vom Kunden beglichen worden ist. Anders ist das bei der Soll-Besteuerung: In diesem Fall wird die Umsatzsteuer fällig, sobald Sie die Leistung berechnet haben. In diesem Fall zählt das Rechnungsdatum. Ob der Kunde schon gezahlt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wenn Sie nach der Ist-Besteuerung verfahren, können Sie im Buchhaltungstool von IONOS noch den Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges festlegen. Zur Wahl stehen:
- bei Bezahlung
- bei Anschaffung
Angenommen, Sie schaffen eine teure Maschine an. Die gezahlte Vorsteuer könnten Sie sich dann entweder direkt nach der Anschaffung oder aber nach der tatsächlichen Bezahlung zurückholen. Der Vorteil ist: Wählen Sie „Anschaffung“ aus, bekommen Sie die Vorsteuer früher zurück. Je nach Höhe der Ausgabe kann sich das lohnen.