Die Kosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung setzen sich aus den Einzelkosten und den Gemeinkosten zusammen. Beide Kostenarten beeinflussen direkt den Preis eines Artikels oder einer Leistung. Da sich Einzelkosten im Gegensatz zu den Gemeinkosten einem konkreten Kostenträger zuordnen lassen, können die Einzelkosten relativ einfach ermittelt werden. Um aber auch die Gemeinkosten zu decken, empfiehlt es sich, diese ebenfalls für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen zu berechnen und bei der Bestimmung des Gesamtpreises zu berücksichtigen.
Allgemein unterscheidet man zwischen Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten. Beispiele für häufige Kostenträgergemeinkosten sind Mieten, Abschreibungen, Fortbildungskosten, Gehälter sowie Kosten für Fahrzeuge, Gebäude, Energie, Werbung, oder Telefon und Internet. Von Kostenstellengemeinkosten ist z. B. bei Filialen, Unternehmensabteilungen und Produktgruppen die Rede. Man ordnet Gemeinkosten vier Kategorien zu:
- Materialgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeiter der Einkaufsabteilung, des Wareneingangslagers und der Wareneingangskontrolle, Lagermiete)
- Fertigungsgemeinkosten (z. B. Miete für das Produktionsgebäude, Maschinenabnutzung)
- Vertriebsgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing)
- Verwaltungsgemeinkosten (z. B. Gehälter für Personalabteilung und Rechnungswesen, Büromaterial)