Der International Financial Reporting Standard 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenwerts eingenommen würde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Dabei wird angenommen, dass die Transaktion auf dem entsprechenden Hauptmarkt bzw. dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld stattfindet. Ferner gilt die Annahme, dass die involvierten Parteien in ihrem wirtschaftlich besten Interesse agieren. Für die Bewertung des Fair Values sind angemessene Verfahren anzuwenden, für die ausreichend Datenmaterial verfügbar ist. Als die wichtigsten Ermittlungsverfahren werden in IFRS 13.62 die Marktpreismethode (Market Value), die Kostenmethode (Wiederbeschaffungswert) und die Kapitalwertmethode aufgeführt.
Die Parameter, die bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, unterliegen einer hierarchischen Einstufung:
- Parameter der Stufe 1 ist der Marktpreis, der für identischeVermögenswerte oder Schulden (Marktpreise) erzielt werden würde.
- Eingangsparameter der Stufe 2 sind aus Marktbeobachtungen direkt oder indirekt abgeleitete Preise für identische oder ähnlicheVermögenswerte bzw. Schulden (Vergleichswerte).
- Eingangsparameter der Stufe 3 sind Preise für die Vermögenswerte oder Schulden, dienicht auf Basis von Marktbeobachtungsdaten ermittelt werden können (Schätzwerte).
Unternehmen sind in der Pflicht, ausführliche Angaben zum errechneten Fair Value zu machen. So muss ersichtlich sein, auf welches Bewertungsverfahren und welche Eingangsparameter zurückgegriffen wurde, und auch grundlegende Informationen zu den bewerteten Vermögenswerten bzw. Schulden sind notwendig. Ferner ist im Anhang aufzuführen, wie genau sich Bewertungen auf Basis von Parametern der Stufe 3 auf die daraus resultierten Gewinne bzw. Verluste ausgewirkt haben. Sofern jedoch bereits ein Marktpreis vorliegt, der den Anforderungen der Fair-Value-Definition gerecht wird, ist dieser den anderen Ermittlungsmethoden aufgrund seiner höheren Objektivität vorzuziehen.