Mit der Rückwärtskalkulation berechnet der Händler, wie hoch (bei gegebenem Listenverkaufspreis) der Bezugspreis maximal sein darf, damit er sowohl alle einzukalkulierenden Kosten, Skonti, Rabatte und Händlerprovisionen decken als auch den gewünschten Gewinnzuschlag erzielen kann. Im Grunde genommen ist es genau die gleiche Rechnung wie zuvor – nur dass man vom Listenverkaufspreis zum Listeneinkaufspreis entsprechend zurückrechnet.
Beispiel:
Der gesetzte Listenverkaufspreis inklusive Skonto beträgt 5.102,04 € (100 %) und der Kunde kann 2 % Skonto abziehen. Gesucht wird der Barverkaufspreis (exklusive. Skonto = 98 %).
Ziel ist es, den maximalen Listeneinkaufspreis zu ermitteln. Der entscheidende Punkt ist hier, dass man die Prozentrechnung bei der Rückrechnung anders ansetzt.
Die Formel der Rückwärtskalkulation lautet in dem Fall:
5.102,04€ * 98 / 100 = 5.000,00 €
Probe: 5.000,00€ /98 *100 = 5.102,04 € ( 2 % = 102,04 €)
Um den Barverkaufspreis nicht zu unterschreiten, sollte der Händler einen Listenverkaufspreis über 5.102,04 € wählen.