Die Aufgaben der Personalverwaltung lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Personalverwaltungsaufgaben aus betrieblichen Gründen oder von Gesetzes wegen auf der einen Seite und Verwaltungsaufgaben für personalpolitische und planerisch-strategische Entscheidungen auf der anderen. Letztere umfassen u. a. Managementkennzahlen, Leistungsvergleiche oder die Auswertung von Mitarbeiterbefragungen. Aufgaben, die aus betrieblichen Gründen entstehen oder auf entsprechenden Gesetzen beruhen, sind z. B. die Bearbeitung von Arbeitszeitsystemen, Sozialversicherungen, Löhnen, Statistiken, Mitarbeitereintritten und -austritten oder auch von Arbeitszeugnissen.
In der Regel nutzen Unternehmen ein Personalinformationssystem, das die Personalabteilung bei der Umsetzung der Aufgaben unterstützt. In diesem System werden zum einen die persönlichen Daten jedes Mitarbeiters aus der Personalakte festgehalten und zum anderen Daten zur Entgeltabrechnung und Zeiterfassung, Personalstatistiken, Reisekostenabrechnung und der Stellenplanverwaltung zusammengetragen.
Kernaufgaben der Personalverwaltung:
- Bedürfnisse der Mitarbeiter erkennen und entsprechende Informationen sammeln, auswerten und Trends erfassen
- Personalakten anlegen, verwalten und führen
- Personalzugänge, -abgänge und -veränderungen erfassen
- Arbeitsverträge und weitere Vereinbarungen wie z. B. Darlehensverträge oder Untermietverträge erstellen
- Mitarbeiteranträge, z. B. für Urlaub oder Weiterbildungen, bearbeiten
- Den gesamten Schriftverkehr mit Behörden, Ämtern, Krankenkassen, Abrechnungsstellen, Versicherungen und Vertragspartnern führen
- Ein- und Austritt von Mitarbeitern betreuen
- Mitarbeiterfehlzeiten bearbeiten
- Lohn- und Gehaltszahlungen betreuen
- Arbeitszeiten erfassen