In der Regel sind feststehende Ruhepausen unbezahlt. Allerdings können Tarif- oder Arbeitsverträge Ausnahmen beinhalten und eine Bezahlung von Pausen festlegen. Eine Bezahlung der Pause ist außerdem davon abhängig, um welche Art von Pause es sich handelt.
Arbeitspause
Bei der Arbeitspause handelt es sich um die reguläre Pause an einem Arbeitstag, beispielsweise die Mittagspause. Diese Art Pause ist im Regelfall unbezahlt.
Kurzpause
Kurzfristige Pausen werden bezahlt. Der Arbeitsschutz sieht kurze Arbeitsunterbrechungen von etwa fünf Minuten vor. Vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten wie Schicht- und/oder Fließbandarbeit sollten regelmäßig kurze Pausen eingelegt werden. Das gilt auch für längere Arbeiten am Bildschirm. Der Gang auf die Toilette zählt ebenfalls zur Kurzpause.
Betriebspause
Muss der Arbeitnehmer eine außerplanmäßige Pause einlegen, beispielsweise als Folge eines technischen Ausfalls, zählt diese Arbeitsunterbrechung nicht als Arbeitspause. Schließlich steht der Arbeitnehmer weiterhin für die Arbeit zur Verfügung. Deshalb werden auch diese Pausen vom Arbeitgeber bezahlt.
Ruhezeit
Die Ruhezeit ist nach § 5 des Arbeitszeitgesetzes die Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Diese Zeit muss mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung betragen. Die Ruhezeit zählt zur Freizeit des Arbeitnehmers, weshalb sie unbezahlt ist.