Coronavirus in Deutschland: Das müssen Sie über den Versicherungsschutz wissen

Am 11. März 2020 hat die WHO das Coronavirus zu einer weltweiten Pandemie erklärt. Die Tragweite dieser Entscheidung wird vor allem auch beim Versicherungsschutz sichtbar. Viele Versicherungen bieten keine Leistungen, weil Pandemien in ihren Policen ausgeschlossen werden. Welche Versicherung Sie jetzt noch schützt und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Versicherungsschutz für Privatpersonen und Unternehmen

Die Frage danach, welche Versicherung bei COVID-19 greift und welche nicht, lässt sich nicht ganz so einfach beantworten. Prinzipiell kommt es immer auf die Art der Versicherung und ihre Bedingungen an.

Im Folgenden gehen wir auf einige Versicherungen näher ein und klären, ob und inwiefern Sie Ihnen in einem Großteil der Fälle weiterhin Schutz bieten. Privatpersonen sowie Unternehmen sollten jetzt unbedingt ihren Versicherungsberater kontaktieren und die Policen genauestens unter die Lupe nehmen. Denn es entscheidet immer der Einzelfall!

Reiserücktrittsversicherung: Leistungen – Ja und Nein

Können Sie nicht reisen, weil Sie am Coronavirus erkrankt sind, liegt es an der jeweiligen Reiseversicherung, ob sie greift oder nicht. Manche schließen eine Erkrankung oder einen Schadensfall infolge einer Pandemie in einer eigenen Klausel aus und bieten somit keinen Schutz.

Kann man eine Reise nicht antreten, weil eine einschränkende Reisesperre verhängt wurde, greift die Versicherung ebenfalls nicht. Auch die Angst davor, sich im Zielland anzustecken, ist kein versicherter Reiserücktrittsgrund.

Unfallversicherung im Home-Office: Leistungen – prinzipiell Ja

Prinzipiell leistet die Unfallversicherung im Home-Office. Allerdings deckt sie nur die tatsächlichen Arbeitsbereiche ab und nicht die privaten Räumlichkeiten. Verletzen Sie sich beispielsweise innerhalb einer kurzen Arbeitspause auf dem Weg in die Küche oder ins Bad, so deckt die Versicherung dies in der Regel nicht ab.

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Homeoffice in Corona-Zeiten: Effizientes Arbeiten von zu Hause

Risikolebensversicherung: Leistungen – Ja

Tritt der tragische Fall ein und eine Person stirbt aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus, so leistet die Risikolebensversicherung. Pandemien sind bis dato bei bereits abgeschlossenen Risikolebensversicherungen nicht ausgeschlossen.

Privathaftpflichtversicherung: Leistungen – Ja

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen durch Dritte. Infizieren Sie eine andere Person mit dem Coronavirus und diese stellt Schadensersatzforderungen an Sie, greift die Privathaftpflichtversicherung in der Regel ein.  Sie überprüft, ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist und übernimmt im Ernstfall die Gerichtskosten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungen – Ja

Gleich wie die Krankenversicherung leistet auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie an COVID-19 erkranken. Der Haken: Sie setzt erst dann ein, wenn der Versicherte nachweislich mindestens 6 Monate berufsunfähig ist. An Coronavirus erkrankte Personen genesen glücklicherweise wesentlich schneller, wie folgendes Interview über das Coronavirus zeigt.

Betriebsschließungsversicherung: Leistungen – Ja

Die Betriebsschließungsversicherung ist hauptsächlich für Lebensmittelhandel, Gastronomie und Hotellerie gedacht. Sie springt prinzipiell immer dann ein, wenn ein Betrieb aufgrund direkter behördlicher Anordnung schließen muss.

Das Coronavirus stellt hier jedoch einen Sonderfall dar und sorgt für rege Diskussionen. Viele Versicherer geben an, dass eine Schließung aufgrund einer Pandemie nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Zudem sei es für die Betriebsschließungsversicherung notwendig, dass das Unternehmen durch eine direkte Anordnung geschlossen werden muss. Allgemeinverfügungen oder präventive Schließungen gehören nicht dazu. Hier entscheidet also immer der Einzelfall!

Betriebsunterbrechungsversicherung: Leistungen – Nein

Betriebsunterbrechungen aufgrund des Coronavirus sind in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert. Diese deckt lediglich Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden sowie Diebstahl ab.

Praxisausfallversicherung: Leistungen – Ja

Eine Ausnahme innerhalb der Betriebsunterbrechungsversicherung stellt die Praxisausfallversicherung dar. Muss ein Unternehmen schließen, weil eine ausschlaggebende Arbeitskraft aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 ausfällt, setzt diese Versicherung ein.

Sie betrifft vor allem Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Diese Betriebe können meist nicht fortgeführt werden, wenn der Versicherte (Inhaber der Praxis bzw. Kanzlei) arbeitsunfähig ist.

Veranstaltungsausfallversicherung: Leistungen – Nein

Der Bereich Kunst und Kultur ist von den Quarantänemaßnahmen sehr stark betroffen. Viele hoffen auf eine Unterstützung seitens der Veranstaltungsausfallversicherung. Jedoch leider meist umsonst. Veranstaltungsausfälle infolge der prophylaktischen Quarantänemaßnahmen sind in den meisten Fällen nicht versichert.

Warentransportversicherung: Leistungen – Nein

Prinzipiell deckt die Warentransportversicherung Verzögerungen in der Transportkette oder Beschädigungen der Ware ab. Kommt es aufgrund des Coronavirus zu Engpässen oder gar einem Transportausfall, leistet sie meist nicht.

Coronavirus Versicherungsschutz: FAQs

Im Folgenden finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. Doch auch hier gilt wieder: Es gibt keine pauschalen Antworten und es entscheidet immer der Einzelfall.

Was tun, wenn ich Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann?

Das Coronavirus bringt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine finanzielle Notlage. Versicherungsprämien zu zahlen wird dadurch oft schwierig und bereitet vielen Unternehmen sowie Privatpersonen große Sorgen.

Wer keine oder nur noch begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um Versicherungsbeiträge weiterhin zu bezahlen, hat in der Regel folgende Möglichkeiten:

  • Versicherungsbeiträge stunden
  • Versicherungsbeiträge aussetzen
  • Versicherungsbeiträge freistellen
  • Versicherungsbeiträge reduzieren
  • Selbstbeteiligung erhöhen
  • Zahlweise ändern
  • Tarif wechseln

Ob und welche dieser Möglichkeiten in Frage kommt, ist in jedem Fall mit dem Versicherungsanbieter abzuklären. Die Voraussetzungen dafür variieren je nach Versicherung.

Kann ich jetzt noch eine geeignete Versicherung abschließen?

Die Antwort hierzu lautet leider NEIN. Die Versicherungen nehmen mittlerweile aufgrund des erhöhten Risikos und Andrangs nur noch begrenzt neue Klienten auf. Sie haben das Glück und bekommen die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen? Dann schauen Sie sich die Police genau an. Mit ziemlicher Sicherheit sind Schäden in Bezug auf das Coronavirus vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.

Was sie weiterhin noch abschließen können, sind private Krankenversicherungen. Doch hier sind Leistungen aufgrund von Infektionen an COVID-19 aktuell nicht abgedeckt.

Hat die Kurzarbeit Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz?

Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung werden fortlaufend gezahlt. Der Versicherungsanspruch ist somit weiterhin gegeben. Die Anmeldung zur Kurzarbeit hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus.

Zahlt die Versicherung die Kosten für einen Corona-Test?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt den Test i.d.R. nur dann, wenn Sie laut Robert-Koch-Institut ein Verdachtsfall sind und ein zuständiger Arzt es für notwendig hält, Sie zu testen. Auch die private Krankenversicherung übernimmt unter den gleichen Bedingungen im Normalfall die Kosten.

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass auch bei symptomfreien Personen vermehrt auf Kosten der gesetzlichen Kassen getestet werden soll. Dies betrifft vordergründig besonders gefährdete Personengruppen, wie zum Beispiel Pflegepersonal.

Erhalte ich Lohnfortzahlungen, wenn ich am Coronavirus erkranke?

Ja, denn das Coronavirus hat hier den gleichen Stellenwert wie jede andere Krankheit. Sie erhalten wie gewohnt 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach bekommen Sie Krankengeld. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

Fazit: Gesund und sorgenfrei durch die Pandemie

Das Coronavirus bringt Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen an ihre Grenzen. Zahlreiche Versicherungen leisten nicht, da sie in expliziten Klauseln Infektionskrankheiten, Pandemien und Seuchen exkludieren.

Für die Versicherten wird es so immer schwieriger, den finanziellen Engpass zu überwinden. Die gute Nachricht: Ein Großteil der Versicherungen unterstützt Sie in dieser finanziellen Notlage und bietet Ihnen diverse Möglichkeiten der Zahlungsänderungen an.

Das wichtigste jedoch ist: Bleiben Sie gesund!

Zur Autorin

Munkhjin Enkhsaikhan ist Redaktionsleitung bei der transparent-beraten.de GmbH. Das Hauptaugenmerk legt sie dabei darauf, dass relevante Inhalte verständlich erklärt werden und so die Leser umfassend informiert und beraten sind. Dies gilt sowohl für die Texte auf der Webseite als auch für die Erklärvideos auf dem YouTube-Kanal von transparent-beraten.de.

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