Beispielrechnung für einen Verlustvortrag
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet und bewerben sich nun für Ihren ersten Job. Bei der Verrechnung Ihrer gesamten Einnahmen und Ausgaben der letzten Jahre stellen Sie fest, dass sich bei Ihnen während der Studienzeit 15.000 Euro Verlust angesammelt haben. Da Sie bereits vom Verlustabzug wussten, haben Sie seit Studienbeginn vorschriftsgemäß die jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben und Ihren derzeitigen Verlust eingetragen. Das Finanzamt vermerkte Ihre Angaben bei jeder weiteren Steuererklärung.
Nun haben Sie einen gut bezahlten Job ergattert. In Ihrem ersten Jahr haben Sie insgesamt 50.000 Euro brutto verdient. Doch wie Sie wissen, als Steuerzahler mindert sich Ihr Gehalt – je nach Steuerklasse und weiteren Faktoren – um etwa 14 bis 45 Prozent. Es gilt: Je höher Ihr Einkommen, desto höher ist auch der Prozentsatz an Steuern. Aufgrund Ihres vorgemerkten Verlustvortrags reduziert das Finanzamt jedoch Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dabei wird der Verlust in Höhe von 15.000 Euro einfach vom Bruttogehalt abgezogen. Im Endeffekt müssten Sie also nur so viel Steuern zahlen, als ob Sie 35.000 Euro verdient hätten. Die Differenz erhalten Sie dann vom Finanzamt zurück.
Beispiel Verlustrücktrag: Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Ihr eigener Chef sind: Manchmal gibt es Jahre, in denen nicht immer alles glatt läuft. Wenn Sie im Berufsleben mehr negative als positive Einkünfte haben, können Sie diesen Verlust über den sogenannten Verlustrücktrag wieder ausgleichen. Hierbei wird Ihr Verlust praktisch in das Vorjahr zurückgetragen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Beispiel:
Nehmen wir an, Sie sind selbständig und haben im Jahr 2017 – nach Abzug aller Ausgaben von Ihren Betriebseinnahmen – insgesamt 20.000 Euro Verlust gemacht. Diesen Betrag tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt schaut sich dann Ihre Zahlen vom Vorjahr an und verrechnet Ihren derzeitigen Verlust mit Ihrem Einkommen aus dem Jahr 2016. Hier betrug Ihr zu versteuerndes Einkommen ebenfalls 20.000 Euro. Für das Jahr 2016 mindert sich Ihr Einkommen folglich auf 0 Euro. Im Jahr 2017 erhalten Sie also Ihre gezahlte Einkommensteuer (zuzüglich Zinsen) vom Vorjahr zurück.