In der Praxis nutzt man Sammelrechnungen immer dann, wenn Lieferungen an Stammkunden für beide Geschäftspartner effizient und kostengünstig abgerechnet werden sollen. Dazu ein Beispiel:
Malermeister Müller bestellt Farben, Pinsel und andere Materialien für seinen Betrieb stets im selben Großhandel. Statt jeden Farbtopf einzeln zu bezahlen, begleicht er ausstehende Beträge am Ende des Monats. Dazu schließt der Großhändler jeden Auftrag mit einem eigenen Lieferschein ab und stellt Malermeister Müller am Monatsende eine Sammelrechnung über alle im Abrechnungszeitraum angefallenen Leistungen aus.
Ein weiteres Anwendungsfeld von Sammelrechnungen sind langfristige Liefer- und Nutzungsverträge. So stellt beispielsweise die Rechnung vom Stromanbieter eine Sammelrechnung über den jeweiligen Abrechnungszeitrum dar. Auch die Rechnungstellung von Ärzten und Krankenhäusern gegenüber den Abrechnungsstellen der Krankenkassen erfolgt in der Regel in Form von Sammelrechnungen, die die Einzelrechnungen zu den erbrachten Gesundheitsleistungen zusammenfassen. Ähnlich verhält es sich mit Leistungen, die Patienten selbst tragen müssen (beispielsweise für einen Zahnersatz).