Die der Internen Revision zugeschriebenen Aufgaben machen ihre Abgrenzung vom Controlling manchmal schwer. Letzteres wird als Instrument zur Unternehmensplanung und -steuerung verstanden, doch sind die Übergänge in der Praxis oft fließend. Der Unterschied besteht darin, dass sich das Controlling auf laufende oder geplante Vorgänge bezieht, während die Interne Revision im Prinzip vergangene, abgeschlossene Prozesseuntersucht. Sie stellt gegenüber, wie sich der tatsächliche Ablauf von der ursprünglichen Planung unterscheidet (Soll-Ist-Vergleich) und versucht, eventuell vorliegende Fehler und deren Ursachen herauszuarbeiten. Auf der Grundlage solch einer Untersuchung lassen sich dann Handlungsempfehlungen ableiten und effizientere Maßnahmen für künftige Prozesse finden.
Im Einzelnen umfasst die Interne Revision folgende Aufgaben:
- Management Audit: Prüfung der Leistungen des Führungspersonals (ausgenommen der Leitungsebene) – unter besonderer Berücksichtigung der vorgegebenen Unternehmensziele und im Hinblick auf Effizienz und Zweckmäßigkeit
- Operational Audit: Überprüfung der Aktivitäten eines Unternehmens bzw. einer Organisation in sämtlichen Bereichen und Abteilungen; dabei wird vor allem die Effizienz von Kommunikation, Hierarchie und Kooperation untersucht.
- Financial Audit: Prüfung sämtlicher Abläufe des Rechnungswesens – insbesondere der Buchführung – auf die ordnungsgemäße Durchführung nach den im Handelsgesetzbuch (HGB) und in den Steuergesetzen festgelegten Regeln
- Kreditrevision: Systematische Einschätzung der Risiken, die mit den einzelnen Kreditnehmern verbunden sind – unabhängig von der Kreditbewilligung im normalen Geschäft
- Compliance Audit: Identifikation der Umwelt- und Sicherheitsanforderungen an die Organisation sowie Überprüfung ihrer Einhaltung
- Audit des Internen Kontrollsystems: Überprüfung der technischen und organisatorischen Kontrollmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Unternehmensprozesse sicherstellen sowie Schäden durch Fahrlässigkeit oder Manipulation vorbeugen sollen
- Prävention: Untersuchungen bei Verdacht auf strafbare Handlungen zur Aufdeckung gesetzwidriger Handlungen (z. B. Korruptionsprävention)
Die Interne Revision kann die genannten Bereiche sowohl in Einzelfallprüfungen (also der bereichsübergreifenden Prüfung konkreter Sachverhalte) als auch im Rahmen einer generellen Systemprüfung untersuchen (der Betrachtung aller Aspekte des Projekts inklusive der relevanten Hintergründe und der gesetzlichen Vorschriften). Dabei stehen folgendeKriterien zur Auswahl:
- Ordnungsmäßigkeit: Überprüfung, ob die Abläufe ordnungsgemäß und regelkonform erfolgen
- Sicherheit: Prüfung auf sicherheitsrelevante Parameter
- Wirtschaftlichkeit: Überprüfung der Kosteneffizienz und Rentabilität
Bei ihren Prüfungstätigkeiten sollte sich die Interne Revision an diesen drei Prinzipien orientieren:
- Wirtschaftlichkeit: Häufigkeit und Umfang einer Revision müssen dem zu erwartenden Nutzen (etwa in Form von Einsparungsmöglichkeiten, Schadensabwehr, Risikominderung) entsprechen.
- Wesentlichkeit/Dringlichkeit: Priorisierung von Revisionsaufgaben, die für zukünftige Entscheidungen der Geschäftsführung von großem Interesse sind
- Sorgfalt: Gründliche Durchführung aller Revisionsschritte und objektive Bewertung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der Unternehmensziele