* Ab diesem Restbuchwert lohnt sich der Übergang zur linearen Abschreibung, sofern die Methode steuerrechtlich zulässig ist.
An diesem Beispiel lässt sich gut sehen, wie sich die degressive Abschreibung in den ersten Jahren mit deutlich höheren Jahresbeträgen bezahlt macht als die lineare Abschreibung. Während der ersten drei Jahre werden insgesamt 61.000 Euro Abschreibungen als Betriebsausgaben abgezogen. Bei der linearen Abschreibung wären es nur 37.500 Euro. Es wird aber auch deutlich, wie stark sich die Abschreibungsbeträge im Laufe der Jahre verringern und vermutlich irgendwann nicht mehr den tatsächlichen Wertverfall der Anlage widerspiegeln.
Um das zu vermeiden, geht man in der Praxis ab einem bestimmten Zeitpunkt zur linearen Abschreibung über. In unserem Beispiel lohnt sich das ab dem Restbuchwert von 32.768 Euro, der nach dem 6. Geschäftsjahr erreicht wird. Wenn sich der Unternehmer dann für einen Wechsel der Abschreibungsmethode entscheidet, würde sich daraus ab dem Jahr 2016 ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 8.192 Euro für die verbleibenden vier Jahre ergeben. Danach ist die Anlage vollständig abgeschrieben.
Falls die Anlage danach weiter im Unternehmen genutzt wird, bleibt 1 Euro als symbolischer Erinnerungswert stehen. Die letzte Abschreibung beläuft sich dann lediglich auf 8.191 Euro.