In Deutschland existiert seit 2002 der Deutsche Corporate Governance Kodex, den eine Kommission des Bundesjustizministeriums verabschiedet hat. Darin sind wichtige gesetzliche Vorschriften zusammengefasst und darüber hinaus rechtlich nicht bindende, national wie international anerkannte Empfehlungen zu guter Führung und Kontrolle von börsennotierten Unternehmen.
Der Corporate Governance Kodex umfasst sechs Themenbereiche:
- Aktionäre und Hauptversammlung
- Zusammenwirkung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Transparenz
- Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die gesetzliche Grundlage des Kodex bildet das Aktiengesetz. Sein Ziel ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen und so das Vertrauen von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen zu stärken. Der Corporate Governance Kodex wird in regelmäßigen Abständen geprüft und aktualisiert.
Weitere zentrale Rechtsvorschriften, die die Corporate Governance von börsennotierten Unternehmen in Deutschland prägen, finden sich im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, im Gesetz zur Transparenz und Publizität, im Bilanzrechtsreformgesetz sowie im Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz.
Neben den nationalen Rechtsnormen existieren verschiedene internationale Kodizes und Richtlinien. In der Europäischen Union gelten verschiedene Direktiven und Richtlinien. Ein Corporate-Governance-Kodex für Banken und Investmentunternehmen ist im Europäischen Unternehmensrecht fixiert.
Die Organisation für Europäische Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat ebenfalls Standards zur Corporate Governance etabliert. Die OECD-Grundsätze wurden erstmals 1999 veröffentlicht und zuletzt 2015 aktualisiert. Die Grundsätze wollen die wirtschaftliche Effizienz, nachhaltiges Wachstum und finanzielle Stabilität sowie die faire Behandlung von Shareholdern und Stakeholdern unterstützen.
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