Aus den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung geht schon hervor, warum sie im Vergabeverfahren eine so zentrale Rolle einnimmt. Zunächst stellt sie sicher, dass die (oftmals sehr begehrten) Projekte öffentlicher Auftraggeber allen Unternehmen einer bestimmten Branche zugänglich gemacht werden, solange sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Bewerber um einen branchenführenden Großkonzern oder ein mittelständisches Unternehmen handelt.
Gleichzeitig sorgt eine unmissverständlich formulierte Leistungsbeschreibung dafür, dass die eingehenden Angebote gut vergleichbar sind. Damit erleichtert sie die Arbeit der zuständigen Vergabestelle ganz wesentlich. Die Verantwortlichen müssen sich nicht durch eine riesige Menge unterschiedlich verfasster Angebote arbeiten, sondern können schnell überblicken, zu welchen Bedingungen die Bewerber die geforderten Leistungen erbringen können. Das ermöglicht eine zeitnahe und gerechte Auftragsvergabe.
Und auch nach der eigentlichen Vergabe profitieren sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer von der Leistungsbeschreibung, da diese als Grundlage für die Vertragsgestaltung dient. So müssen in der Verhandlungsphase nicht alle Punkte neu erarbeitet, sondern lediglich die noch offenen Details und Rahmenbedingungen geklärt werden. Diese halten sich nach einem so detailreichen Vergabeverfahren meist in Grenzen, da sich beide Seiten bereits über die wichtigsten Punkte einig sind.