Unternehmen Albatros kauft das Unternehmen Bravo für einen Preis von 100 Millionen Euro. Zuvor haben die Finanzexperten von Albatros berechnet, dass Bravo einen Vermögenswert von 60 Millionen Euro hat. 40 Millionen Euro sind demnach Goodwill.
Der Goodwill taucht in der Bilanz als Aktiva auf und zählt somit zum Unternehmenswert. Es kann aber passieren, dass der Goodwill innerhalb eines Jahres an Wert verliert. Der Goodwill unterliegt als immaterieller Vermögenswert einem obligatorischen Impairment-Test und muss daher jährlich überprüft werden. Dieser Wert an sich hat allerdings keinen direkt identifizierbaren Cash Flow und Sie können ihn auch nicht verkaufen. Deshalb muss zur Überprüfung eine Bewertungsebene definiert werden, die man „Cash Generating Unit“ (CGU) oder „zahlungsmittelgenerierende Einheit“ nennt. Diese steht in direktem Verhältnis zum Goodwill und muss von Abrechnungszeitrum zu Abrechnungszeitrum konsistent gewählt werden (Stetigkeitsgebot).
Bravo ist leider nicht so erfolgreich wie erhofft. Nach einem Jahr hat eine Überprüfung seitens Albatros ergeben, dass der Nutzungswert bei 70 Millionen Euro und der Nettoveräußerungspreis bei 80 Millionen Euro liegt. Statt des Buchwerts von 100 Millionen Euro (60 Millionen Euro Vermögenswert plus 40 Millionen Euro Goodwill) liegt der erzielbare Betrag also bei 80 Millionen Euro. Albatros stellt ein Goodwill-Impairment von 20 Millionen Euro fest.
Nun muss die Firma den Goodwill abschreiben, damit die Bilanz den tatsächlichen Wert ausweist. Im Fall von Albatros und Bravo reduziert sich der Goodwill auf 50 %. Sollte der Goodwill nach Berechnung höher als der Buchwert sein, darf allerdings, mit Ausnahme der Wertaufholung, keine Zuschreibung erfolgen. Der Buchwert bleibt in diesem Fall erhalten.