Die Sozialauswahl – Definition und Ablauf
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn vorher eine Sozialauswahl getroffen wurde. Das schreibt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor. Die Maßnahme dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die es vergleichsweise schwer haben, eine neue Stelle zu finden. Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber festgelegte Kriterien berücksichtigen und nach einem Punkteschema bewerten.