
Ihr Entschluss steht fest: Ihre Gesellschaft mit beschränkter Hafting (GmbH) wird aufgelöst. Freiwillig oder nicht – die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Aber wie geht es jetzt weiter? Einfach den Geschäftsbetrieb einzustellen, reicht nicht aus. Als Kapitalgesellschaft muss eine GmbH gemäß gesetzlichen Vorschriften und nach einem festen Ablauf aufgelöst werden. Erst mit der Löschung aus...