
Mit dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG II)“, kurz Bürokratieentlastungsgesetz, hat sich die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine geändert. Wir verraten Ihnen, unter welchen Umständen Lieferscheine seit dem 01.01.2017 bereits nach Erhalt oder Versand der zugehörigen Rechnung vernichtet werden dürfen und wann strengere...