GeschGehG: das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und eine EU-Richtlinie umzusetzen, hat der deutsche Gesetzgeber das Geschäftsgeheimnisgesetz – kurz: GeschGehG – eingeführt. Dieses unterstützt die Interessen von Unternehmern, nimmt sie aber auch in die Pflicht, eigenständig Schutzmaßnahmen aufzustellen. Doch das Gesetz kennt auch Ausnahmen. Warum sind Reverse Engineering und Whistleblower dennoch erlaubt?