# Das (gerichtliche) Mahnverfahren in Deutschland

Ein Mahnverfahren hilft Gläubigern, offene Geldforderungen nach ausbleibender Zahlung geltend zu machen. Unternehmen beginnen meist außergerichtlich mit einer Zahlungserinnerung und Mahnungen. Bleibt die Zahlung aus, folgt das gerichtliche Verfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Für den Widerspruch gelten grundsätzlich 14 Tage.

## Was ist ein Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren umfasst die Schritte, mit denen Gläubiger ausstehende Zahlungen einfordern. Eine außergerichtliche Mahnung ist in vielen Fällen nicht zwingend. Verzug ist wichtig, wenn Sie Verzugszinsen oder andere Verzugskosten verlangen wollen. Für den Antrag auf einen Mahnbescheid ist er zwar üblich, aber nicht grundsätzlich Voraussetzung. Nach [§ 286 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html "§ 286 Verzug des Schuldners") kann Verzug unter bestimmten Voraussetzungen 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintreten. Bei Verbrauchern ist ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung erforderlich.

Die [Mahnung zu schreiben](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/mahnung-schreiben-so-funktionierts/) und eine [Zahlungserinnerung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/zahlungserinnerung/) helfen bei der außergerichtlichen Klärung.

## Wie läuft das außergerichtliche Mahnverfahren ab?

Der außergerichtliche Ablauf ist gesetzlich nicht in drei feste Stufen eingeteilt. Üblich ist jedoch folgende Reihenfolge:

1. **Zahlungserinnerung:** Sie weisen freundlich auf die offene Rechnung und ein Zahlungsziel hin. Häufig genügt bereits dieser erste Hinweis, wenn die Zahlung lediglich übersehen wurde.
2. **Erste oder zweite Mahnung:** Sie setzen eine Frist und weisen auf mögliche Mahngebühren und Verzugszinsen hin. Formulieren Sie dabei klar, bis wann die Zahlung erfolgen soll.
3. **Letzte Mahnung:** Sie kündigen an, nach Fristablauf ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Damit machen Sie deutlich, dass bei weiter ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte folgen können.

Sie dürfen ein gerichtliches Mahnverfahren grundsätzlich bereits einleiten, sobald der Schuldner in Verzug ist. Mehrere Schreiben geben dem Schuldner jedoch Gelegenheit, eine übersehene Rechnung zu begleichen und die Geschäftsbeziehung zu erhalten.

## Was passiert beim gerichtlichen Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus zwei Stufen: **Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid**. Sie beantragen den Mahnbescheid über das automatisierte Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht. Das Gericht prüft dabei grundsätzlich die formalen Angaben, nicht die materielle Berechtigung der Forderung.

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner in einem **gelben Umschlag** förmlich zugestellt. Ab dem Zustellungsdatum hat der Schuldner in der Regel 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Zahlt der Schuldner nicht und legt keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger nach Ablauf dieser Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner ebenfalls innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ohne rechtzeitigen Einspruch ist der Vollstreckungsbescheid ein Vollstreckungstitel. Der Gläubiger kann dann die **Zwangsvollstreckung**, etwa durch einen Gerichtsvollzieher, veranlassen. Ein Widerspruch oder Einspruch führt regelmäßig in ein normales Zivilverfahren, in dem das Gericht die Forderung inhaltlich prüft.

## Wie unterstützt ein KI-Tool bei einem Mahnbescheid?

Ein unerwarteter Mahnbescheid setzt Selbstständige und kleine Unternehmen unter hohen Zeitdruck: Die 14-Tage-Frist läuft ab Zustellung, während häufig kein juristischer Ansprechpartner verfügbar ist. Eine auf Rechts- und Vertragsangelegenheiten spezialisierte KI mit **Defend Mode** unterstützt bei den ersten organisatorischen Schritten. Das Tool kann das Dokument im gelben Umschlag per OCR erfassen, die Dringlichkeit anhand der Frist bewerten und nächste Schritte übersichtlich anzeigen.

Das Tool ersetzt keine Rechtsberatung und entscheidet nicht, ob eine Forderung berechtigt ist. Prüfen Sie den Bescheid vollständig und holen Sie bei Unklarheiten rechtlichen Rat ein. Die Frist läuft unabhängig davon weiter.

[![Bild: Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens](https://www.ionos.at/digitalguide/fileadmin/_processed_/4/5/csm_mahnverfahren_462b2d635b.webp "Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens")](https://www.ionos.at/digitalguide/fileadmin/StartupGuide/Schaubilder/mahnverfahren.jpg) Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens ## Was ist bei Verzugszinsen zu beachten?

Verzugszinsen fallen an, wenn sich die Schuldnerseite mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet. Die Höhe richtet sich nach [§ 288 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html "§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden") und orientiert sich am jeweils geltenden Basiszinssatz.

Dabei gelten folgende Zinssätze:

- **Allgemeiner Verzugszinssatz:** fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
- **B2B-Geschäft:** neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung

Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann bei Entgeltforderungen zusätzlich eine **Verzugspauschale von 40 Euro** nach [§ 288 Abs. 5 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html "§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden") anfallen.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz **1,52 Prozent**. Daraus ergeben sich derzeit Verzugszinssätze von:

- **6,52 Prozent** nach der allgemeinen Regel
- **10,52 Prozent** im [B2B-Geschäft](https://www.ionos.at/digitalguide/online-marketing/verkaufen-im-internet/b2b-business-to-business/)

Der Basiszinssatz kann jeweils zum **1. Januar und 1. Juli** angepasst werden. Prüfen Sie deshalb für die Berechnung von Verzugszinsen immer den Wert, der im jeweiligen Verzugszeitraum galt.

## Welche Fristen gelten?

<table>
  <thead>
    <tr>
      <th>Verfahrensschritt</th>
      <th>Frist</th>
    </tr>
  </thead>
  <tbody>
    <tr>
      <td>Widerspruch gegen den Mahnbescheid</td>
      <td>grundsätzlich 14 Tage ab Zustellung</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Antrag auf Vollstreckungsbescheid</td>
      <td>sechs Monate ab Zustellung des Mahnbescheids</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid</td>
      <td>grundsätzlich 14 Tage ab Zustellung</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Regelmäßige Verjährung</td>
      <td>drei Jahre, sofern keine abweichende Regel greift</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Vollstreckungstitel</td>
      <td>grundsätzlich 30 Jahre</td>
    </tr>
  </tbody>
</table>

Prüfen Sie immer das konkrete Zustellungsdatum und die Angaben im Bescheid. Bei Auslandszustellung oder besonderen Forderungen gelten teilweise andere Regeln.

## Welche Kosten entstehen beim Mahnverfahren?

Die Kosten eines Mahnverfahrens hängen davon ab, ob eine Forderung außergerichtlich geklärt werden kann oder ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Neben möglichen Mahn- und Inkassokosten entstehen beim gerichtlichen Mahnverfahren Gerichtsgebühren. Kommt es nach einem Widerspruch oder Einspruch zu einem Zivilprozess, können weitere Gerichts- und Anwaltskosten hinzukommen.

### Welche Kosten entstehen außergerichtlich?

Befindet sich die Schuldnerseite in Verzug, kann die Gläubigerseite neben der offenen Forderung auch **Verzugszinsen** und bestimmte **Verzugsschäden** geltend machen. Zu den Verzugsschäden können beispielsweise erforderliche Kosten für Mahnschreiben, ein Inkassounternehmen oder eine anwaltliche Vertretung gehören. Die systematische Erfassung und Überwachung offener Posten ist Aufgabe der [Debitorenbuchhaltung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/debitorenbuchhaltung/).

Nicht jede beliebige Mahnpauschale lässt sich jedoch auf die Schuldnerseite übertragen. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die tatsächlich durch den Zahlungsverzug entstanden sind und zur Durchsetzung der Forderung erforderlich waren. Auch Inkassokosten unterliegen gesetzlichen Grenzen.

### Wie hoch sind die Kosten für den Mahnbescheid?

Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt eine **Gerichtsgebühr** an. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert der geltend gemachten Forderung. Nach dem [Gerichtskostengesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/ "Gerichtskostengesetz") beträgt die Gebühr für das Mahnverfahren das 0,5-Fache einer nach dem Streitwert berechneten Gerichtsgebühr, mindestens jedoch 38 Euro.

Die Gerichtsgebühr muss zunächst die antragstellende Seite zahlen. Besteht die Forderung zu Recht, können die Kosten des Mahnverfahrens grundsätzlich als Teil der Forderung gegenüber der Schuldnerseite geltend gemacht werden.

### Welche Kosten entstehen bei einem Zivilprozess?

Legt die Schuldnerseite Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kann sich ein streitiges Zivilverfahren anschließen. Dadurch entstehen zusätzliche **Gerichtsgebühren** und bei anwaltlicher Vertretung kommen **Anwaltskosten** hinzu. Die bereits für das Mahnverfahren angefallene Gerichtsgebühr wird dabei auf die Gebühr des anschließenden Prozessverfahrens angerechnet.

Wer die Prozesskosten letztlich trägt, hängt vom Ausgang des Rechtsstreits ab. Unterliegt eine Partei vollständig, muss sie grundsätzlich die notwendigen Kosten des Verfahrens tragen. Bei einem nur teilweisen Obsiegen können die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Für Unternehmen lohnt es sich daher, die Erfolgsaussichten und die Höhe der Forderung vor einem streitigen Verfahren sorgfältig abzuwägen.

Bitte beachten Sie den [rechtlichen Hinweis](https://www.ionos.at/digitalguide/haftungsausschluss/) zu diesem Artikel.


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