# Umsatzsteuer-ID: Schlüssel für das EU-Umsatzsteuerrecht

Baut man ein Unternehmen auf, das EU-weite Geschäftsbeziehungen unterhalten soll, so werden bald Fragen rund um die korrekte Umsatzbesteuerung auftauchen. Denn im Vergleich zu Geschäften innerhalb Deutschlands folgt die Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen Unternehmen unterschiedlicher EU-Mitgliedsstaaten anderen, teils sogar gegensätzlichen Prinzipien.

Von zentraler Bedeutung für diese Vorgänge ist die Umsatzsteuer-ID. Die wichtigsten Fragen zur [Umsatzsteuer](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/umsatzsteuer-ust/ "Umsatzsteuer (USt)") beantworten wir an anderer Stelle. Hier erklären wir, was die USt-ID ist, wer sie benötigt und wie man sie beantragt.

## Was ist die USt-ID?

Die Umsatzsteuer-ID (abgekürzt „USt-ID“, „USt-IdNr.“ oder „UID“) ist das individuelle Kennzeichen von Unternehmen, die länderübergreifend in der EU tätig sind. Mithilfe der USt-ID können die internationalen Finanzbehörden die Geschäfte dieser Unternehmen nachvollziehen und besteuern. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist entscheidend für alle wichtigen Verwaltungsvorgänge der zuständigen Behörden in der EU. Damit ähnelt die Umsatzsteuer-ID der ganz normalen Steuer-ID, die die meisten Bürger etwa aus der Steuererklärung kennen. **Umsatzsteuer-ID und Steuer-ID** sind aber keinesfalls identisch. Die Steuer-ID ist eine Kennzahl, die grundsätzlich jeder steuerpflichtigen Person zugewiesen wird. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wiederum wird nur an Unternehmen vergeben, die obendrein internationale Geschäfte abwickeln.

## Wer benötigt eine USt-ID?

Jedes Unternehmen, das Umsatz mit Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland macht, benötigt eine Umsatzsteuer-ID. Mit ihr werden die oft komplexen **Steuervorgänge innerhalb der EU** geregelt. Handelt ein Unternehmer jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands, so benötigt er keine Umsatzsteuer-ID – für ihn genügt die reguläre [Steueridentifikationsnummer](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/steueridentifikationsnummer/ "Steueridentifikationsnummer").

Und was ist mit den sogenannten Kleinunternehmen? [Kleinunternehmer](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/was-ist-ein-kleinunternehmer/ "Was ist ein Kleinunternehmer?") sind es gewohnt, die Ausnahme von der Regel zu sein – nicht so jedoch bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Auch als Kleinunternehmer benötigt man eine Umsatzsteuer-ID, sofern man Lieferungen ins EU-Ausland tätigt. Denn die **Kleinunternehmerregelung** ist eine nationale Regelung und hat daher **keine Gültigkeit auf dem internationalen Markt**. Hier haben Kleinunternehmen denselben umsatzsteuerrechtlichen Status wie alle anderen Unternehmen auch.

## Weshalb gibt es die Umsatzsteuer-ID?

Doch wofür benötigt man überhaupt eine zusätzliche Nummer für EU-Geschäfte? Dies hat mit einigen Neu- und Sonderregelungen zu tun, die die Umsatzbesteuerung von EU-Geschäften betreffen. Die Besonderheit: Macht ein deutsches Unternehmen Geschäfte mit einer Firma aus einem anderen EU-Staat (innergemeinschaftliche Lieferungen), so gilt in den meisten Fällen das [Reverse-Charge-Prinzip](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/reverse-charge/). Das bedeutet, dass nicht – wie üblich – der Leistungserbringer die Umsatzsteuer bezahlt, sondern der Leistungsempfänger.

Die Steuerlast kehrt sich also um und wird nun vom Letzt-Verbraucher im Bestimmungsland getragen (Bestimmungslandprinzip). Für den Leistungserbringer dagegen ist die Lieferung oder Dienstleistung steuerfrei. Dieser muss lediglich seine EU-Lieferungen regelmäßig in einer [Zusammenfassenden Meldung (ZM)](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/zusammenfassende-meldung/) an die deutschen Finanzbehörden berichten. Für diese Vorgänge gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Damit die Geschäftsvorgänge für die internationalen Finanzämter nachvollziehbar sind und korrekt besteuert werden können, bekommt jedes Unternehmen in der EU eine individuelle Umsatzsteuer-ID.

Fakt Historisch haben diese Regelungen mit dem Umbau der EU zu tun: Als 1993 die Binnengrenzen innerhalb der EU wegfielen, wurde das sogenannte **Umsatzsteuer-Kontrollverfahren** eingeführt. Dieses sollte fortan die Steuerkontrolle bei Geschäften zwischen EU-Ländern gewährleisten – auch ohne die bisher üblichen Zollkontrollen. Dafür bedurfte es eines digital gestützten Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedsstaaten – der Schlüssel dafür ist die USt-ID.

## Wo muss man die USt-ID angeben?

In drei Fällen ist die Angabe einer Umsatzsteuer-ID entscheidend: Auf Rechnungen, auf der Zusammenfassenden Meldung und im Impressum. Auf einer **Rechnung über innergemeinschaftliche Lieferungen** muss man die Umsatzsteuer-ID immer angeben. Sie ersetzt die Angabe der Steuernummer und wird an deren Stelle in die Rechnungen aufgenommen. Nicht notwendig ist die Angabe der USt-ID, wenn eine Lieferung oder Dienstleistung an Privatpersonen oder Unternehmen ohne USt-ID geleistet wird. In diesem Fall greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss nicht ausgewiesen werden. Auch in der **Zusammenfassenden Meldung** gibt man die Umsatzsteuer-ID an. Die ZM reicht ein Unternehmer monatlich oder vierteljährlich dem Finanzamt ein, sofern er innergemeinschaftliche Lieferungen ausführt. Sie muss sowohl die USt-ID des eigenen Unternehmens als auch die der ausländischen Firma enthalten. Laut Telemediengesetz ist es außerdem Vorschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im **Impressum** des Unternehmens zu vermerken. Dies erleichtert dem Geschäftspartner das Prüfen der USt-ID. Ignoriert man diese Vorschrift, kann es zu einer Abmahnung kommen.

## Umsatzsteuer-ID prüfen

Da es für die Abwicklung von EU-Geschäften wichtig ist, dass der Geschäftspartner ebenfalls über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, kann man diese prüfen lassen. Denn schließlich ist die Lieferung für den deutschen Unternehmer nur dann steuerfrei, wenn auch der Leistungsempfänger über eine gültige USt-ID verfügt.

Daher kann man sich an das [Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)](https://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html "Weiter zur Prüfung einer USt-ID durch das BZSt") wenden, um sich dort die Umsatzsteuer-ID des EU-Geschäftspartners bestätigen zu lassen. Auch bei der [Europäischen Kommission](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/ "Weiter zur Prüfung einer USt-ID durch die Europäische Kommission") ist dies möglich. So wird die **Sicherheit bei internationalen Geschäften** gewährleistet. Umgekehrt hat selbstverständlich auch der ausländische Unternehmer die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-ID des deutschen Unternehmens prüfen zu lassen. Dies geschieht wiederum bei seiner nationalen Behörde oder der EU-Kommission.

## Umsatzsteuer-ID beantragen

Die Umsatzsteuer-ID kann man beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Der Antrag ist kostenlos. Das Bundesministerium für Finanzen stellt dafür ein entsprechendes [Onlineformular](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=84DFAE2C56A442AD3164 "Weiter zum Antragsformular beim Bundesministerium für Finanzen") bereit. Umfassende Informationen liefert das [BZSt](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/FAQ/faq_ust_node.html "Weiter zu den FAQs auf der Seite des BZSt"): Auf einer Seite sind die wichtigsten Fragen und Antworten sowie die Links zu weiteren Formularen zusammengestellt.

Hinweis Möchte man als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen, so benötigt man vor dem Antrag ein sogenanntes **Sondersignal vom zuständigen Finanzamt**. Mit diesem stimmt das Finanzamt dem USt-ID-Antrag beim BZSt zu.

Neben dem Online-Antrag gibt es **noch zwei weitere Wege**, über die man eine Umsatzsteuer-ID beantragen kann: So hat man zusätzlich die Möglichkeit, den Antrag schriftlich an das Bundeszentralamt zu senden oder aber man fordert sie direkt bei der Firmengründung mit an.

Bitte beachten Sie den [rechtlichen Hinweis](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/haftungsausschluss/) zu diesem Artikel.


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