# Was ist ein Kleingewerbe und welche Vorteile bietet es?

Für sogenannte Kleingewerbe gelten in Deutschland besondere Regelungen. Der Gesetzgeber erspart kleineren Unternehmen beispielsweise die ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung **(§ 141 AO)** und erlaubt ihnen auch, die Umsatzsteuer nicht nach den gestellten Rechnungen, sondern nach den tatsächlichen Einnahmen zu berechnen und abzuführen **(§ 20 UstG)**. Doch was bedeutet das im Einzelnen?

Hier erfahren Sie, was das **Kleingewerbe** vom kaufmännischen Gewerbebetrieb unterscheidet. Wir erläutern die Vor- und Nachteile, die mit einem Kleingewerbe einhergehen, und stellen heraus, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines Unternehmens als [Kleinunternehmer](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/was-ist-ein-kleinunternehmer/) gilt.

## Was ist ein Kleingewerbe?

Die **Gewerbeordnung (GewO)** macht keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Gewerbebetrieben. Alle Rechte und Pflichten dieses Gesetzes gelten in vollem Umfang für Unternehmen jeder Größe, wenn es sich um Gewerbebetriebe handelt. Dagegen erklärt das Handelsgesetzbuch gleich im ersten Paragrafen, dass es für ein solches Unternehmen nicht zuständig ist, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ [§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html "Das Handelsgesetzbuch (HGB) online")). Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für solche Unternehmen aufgrund ihrer Größe der Begriff Kleingewerbe etabliert.

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### Definition: Kleingewerbe

Als Kleingewerbe bezeichnet man eine gewerbliche Selbstständigkeit, deren Größe eine Einrichtung als kaufmännischer Gewerbebetrieb nicht erforderlich macht. Anders als Kaufleute unterliegen Kleingewerbetreibende damit nicht dem HGB, jedoch weiterhin der GewO sowie den Steuervorschriften.

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### Gewerbliche Tätigkeit

Als **gewerbliche Tätigkeit** wird in Deutschland jede berufliche Selbstständigkeit definiert, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Die selbstständige Tätigkeit ist …

- nach außen gerichtet,
- auf Dauer angelegt und wird
- mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben.

Ausgenommen davon sind eine Palette **freiberuflicher Tätigkeiten** sowie die sogenannte **Urproduktion**. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, listet der [§ 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html "Das Einkommensteuergesetz (EStG)") auf – daher bezeichnet man sie auch als **„Katalogberufe**“. Auch die sogenannten **„katalogähnlichen Berufe“** (also Berufe, die **nicht** im genannten Paragrafen aufgeführt werden, die aber **ähnliche Tätigkeiten** umfassen wie die Katalogberufe) können zu den freien Berufen gezählt werden. Die **Urproduktion** umfasst Tätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Bergbau. Sie gelten schon kraft Gewohnheitsrecht nicht als Gewerbetätigkeit.

### Gewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb

Das Handelsgesetzbuch sowie die Abgabenordnung nennen zwei eindeutige Grenzwerte dafür, ob der Umfang einer gewerbliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb nach kaufmännischen Regeln erfordert oder ob ein Kleingewerbe zulässig ist (§ 241a HGB, § 141 Abs. 1 Satz 1 und 4 AO). Dies sind jeweils

- 600.000 Euro jährliche Umsatzerlöse oder
- 60.000 Euro Jahresüberschuss.

Weitere Bedingungen werden dort nicht genannt.

Daneben gibt es Veröffentlichungen mit differenzierteren Darstellungen. Die [IHK-Berlin](https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/gewerbeanmeldung-eintragung-handelsregister/1156830 "IHK-Berlin") stellt es beispielsweise so dar, dass es auf das „Gesamtbild“ des Unternehmens ankomme und nur die „Gesamtschau die Beurteilung des Unternehmens“ zulasse. Die dort genannten Kriterien sind unter anderem:

- **Art der Geschäfte:** Vielfalt der Aktivitäten (Erzeugnisse, Geschäftsbeziehungen, Leistungen), Fremdfinanzierungen (Inanspruchnahme und Gewährung), Teilnahme am Wechsel-, Scheck- und Frachtverkehr, größere Lagerhaltung, viel Werbung
- **Umfang der Geschäfte:** Umsatzvolumen, Anlage- und Umlaufvermögen, Zahl der Beschäftigten, Zahl und Größe der Betriebsstätten, Auslandsfilialen
- **Gesamtumsatz (je nach Branche/Art des Gewerbes – Richtwerte):** Produktion, Großhandel und Gaststätten ab 300.000 Euro, Einzelhandel und Hotellerie ab 250.000 Euro, Dienstleistungen ab 175.000 Euro
- **Betriebsvermögen:** ab 100.000 Euro
- **Kreditvolumen:** ab 50.000 Euro

### Kein Handelsregistereintrag für Kleingewerbe

Für Gewerbetreibende, die ein Handelsgewerbe mit ordnungsgemäßer Buchhaltung unterhalten, ist auch der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Ein Kleingewerbe zählt nicht als Handelsgewerbe, und sein Inhaber ist dementsprechend **von der Eintragungspflicht befreit** (rechtlich zählen sie nicht zu den Kaufleuten).

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### Hinweis

Einem Kleinunternehmen steht es offen, sich freiwillig ins [Handelsregister einzutragen](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/handelsregistereintragung/). Das Kleingewerbe wird damit rechtlich zum Handelsgewerbe, der Kleingewerbetreibende erhält den [Kaufmannsstatus](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/kaufmann/) und ist folglich an die Regelungen des HGB gebunden. Man spricht in diesem Fall von einem [Kann-Kaufmann](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/kannkaufmann/) § 2 HGB.

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### Unterschied: Kleingewerbe – Kleinunternehmer

Kleingewerbetreibende werden oft **mit Kleinunternehmern verwechselt**. Die zwei Begriffe beschreiben jedoch grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte und sollten nicht synonym verwendet werden. Während es sich beim Kleingewerbe um ein Unternehmen ohne Handelsregistereintrag handelt, ist ein Kleinunternehmer ein Unternehmer, der die **[Kleinunternehmerregelung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/kleinunternehmerregelung/)** des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nimmt **(§ 19 UstG)**.

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### Hinweis

Wer sich dem Finanzamt gegenüber als Kleinunternehmen erklärt, braucht keine [Umsatzsteuer](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/umsatzsteuer-ust/ "Umsatzsteuer (USt)") auszuweisen oder abzuführen, kann sich im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen erstatten lassen. Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz zuzüglich Steuern im vergangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch [UstG §19](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html "UstG §19")) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

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## Rechtsform und Geschäftsbezeichnung

Für die meisten [Rechtsformen](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/rechtsformen-fuer-den-onlineshop/), die ein Unternehmen haben kann, sind die ordnungsgemäße Buchführung samt [Jahresabschluss](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/jahresabschluss/) mit [Bilanz](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/so-erstellen-sie-eine-bilanz/) und [Gewinn- und Verlustrechnung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/guv-rechnung/) sowie der Handelsregistereintrag zwingend vorgeschrieben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Dies gilt für jede Art von [Kapitalgesellschaft](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/kapitalgesellschaft/) (AG, GmbH, UG), aber auch für die meisten [Personengesellschaften](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/personengesellschaft/) (KG, oHG) sowie für Mischformen (z. B. KG auf Aktien). Damit stehen diese Rechtsformen auch nicht für das Kleingewerbe zur Verfügung. Für das Kleingewerbe bleiben nur der einfache **Einzelunternehmer** und die [Gesellschaft bürgerlichen Rechts](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/gruendung/gbr-gruenden/) (GbR – **§§ 705ff BGB)**, bei der die Gesellschafter voll für das Unternehmen haftbar bleiben.

Als **Geschäftsbezeichnung für ein Kleingewerbe** ist jeder denkbare, noch verfügbare Fantasiebegriff möglich. Im Geschäftsverkehr müssen jedoch zusätzlich der Name des Kleingewerbetreibenden inklusive Vorname sowie eine ladungsfähige Adresse aufgeführt werden. Handelt es sich bei dem Kleingewerbe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Zusatz „GbR“ zu empfehlen. Er ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber der Rechtsklarheit.

## Steuer- und Buchführungsvorschriften

Der Status „Kleingewerbetreibender“ hat für Unternehmer zwei wesentliche Vorteile:

- [Einfachere Buchführung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/die-einfache-buchfuehrung-im-ueberblick/) und wahlweise
- Ist- statt Soll-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

### Gewinnermittlung via Einnahmenüberschussrechnung

Kleingewerbetreibende sind weder an das HGB noch an die damit verbundenen **Buchführungsvorschriften** – die sogenannte [ordnungsgemäße Buchführung](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/doppelte-buchfuehrung-einfach-und-kompakt-erklaert/) – gebunden. Der zu besteuernde Gewinnbetrag wird stattdessen über eine **Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)** ermittelt.

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### Tipp

Die Gewinnermittlung anhand der einfachen Buchführung, erläutern wir in einem weiterführenden Artikel zur [Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/unternehmensfuehrung/einnahmenueberschussrechnung-euer-einfach-erstellen/).

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### Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Gemäß [§ 16 Umsatzsteuergesetz (UStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html "Das Umsatzsteuergesetz") wird die Umsatzsteuer in Deutschland „nach vereinbarten Entgelten“ berechnet. Die Umsatzsteuerschuld eines Unternehmers entsteht somit im Prinzip, sobald Leistung ganz oder teilweise erbracht wurde. In der Praxis bedeutet das: im Moment der Rechnungsstellung. Diese Art der Umsatzsteuerberechnung wird **Soll-Besteuerung** genannt.

Die Soll-Versteuerung hat einen spezifischen Nachteil: Die berechnete Umsatzsteuer muss bereits nach der Rechnungsstellung abgeführt werden, also unter Umständen, bevor der Kunde die Rechnung mitsamt der Umsatzsteuer gezahlt hat. Um kleineren Unternehmen diesen Nachteil zu ersparen, gewährt der Gesetzgeber gemäß [§ 20 Umsatzsteuergesetz (UStG)](http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html "Das Umsatzsteuergesetz online") die Möglichkeit, eine **Ist-Besteuerung** zu beantragen, bei der die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird, das heißt also, erst gezahlt werden muss, wenn auch der Kunde gezahlt hat.

<table>
  <tbody>
    <tr>
      <td><strong>Art der Besteuerung</strong></td>
      <td><strong>Zeitpunkt der Besteuerung</strong></td>
    </tr>
    <tr>
      <td><strong>Soll-Besteuerung</strong></td>
      <td>Versteuerung nach dem <strong>vereinbarten</strong> Entgelt (nach der Rechnungsstellung)</td>
    </tr>
    <tr>
      <td><strong>Ist-Besteuerung</strong></td>
      <td>Versteuerung nach dem <strong>vereinnahmten</strong> Entgelt (nach der Zahlung)</td>
    </tr>
  </tbody>
</table>

Ein Gewerbetreibender, der eine Ist-Besteuerung beantragen möchte, muss mindestens eine der folgenden **Voraussetzungen** erfüllen.

- Der Gesamtumsatz des Unternehmers betrug im vorangegangenen Kalenderjahr maximal 500 000 Euro.
- Dem Unternehmer wurden gemäß [§ 148 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__148.html "Die Abgabenordnung online") Erleichterungen bei Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bewilligt.

Kleingewerbebetriebe erfüllen in der Regel beide Kriterien. Sie können die ihren Kunden berechnete Umsatzsteuer am Ende des Voranmeldezeitraums (oder am Ende des Jahres, wenn keine Pflicht zur Voranmeldung besteht) abführen, in dem die Kunden die Rechnungen jeweils bezahlt haben.

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### Tipp

Auch Freiberufler sind zur Ist-Besteuerung berechtigt – unabhängig von ihrem Umsatz.

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Bei Kleingewerbetreibenden, die als Kleinunternehmer arbeiten, entfällt natürlich die Umsatzsteuerberechnung. Die Soll- und die Ist-Besteuerung haben dann keine Bedeutung.

## Vor und Nachteile des Kleingewerbes im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vor- und Nachteile, die mit dem Status „Kleingewerbe“ verbunden sind.

<table>
  <tbody>
    <tr>
      <td><strong>Vorteile</strong></td>
      <td><strong>Nachteile</strong></td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Keine Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung</td>
      <td>Dem Umfang des Gewerbes sind Grenzen gesetzt.</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Kein Eintrag ins Handelsregister</td>
      <td>Kleinunternehmen sind auf die Rechtsformen „Einzelunternehmen“ und „GbR“ beschränkt.</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Gewinn darf mithilfe der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden.</td>
      <td>Eine haftungsbeschränkte Rechtsform steht Kleingewerbetreibenden nicht zur Auswahl.</td>
    </tr>
    <tr>
      <td>Die Umsatzsteuer kann im Rahmen der Ist-Versteuerung später abgeführt werden.</td>
      <td></td>
    </tr>
  </tbody>
</table>

Bitte beachten Sie den [rechtlichen Hinweis](https://www.ionos.at/digitalguide/startup/haftungsausschluss/) zu diesem Artikel.


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